Für Eltern

A

Anmeldeverfahren

Alle Kinder, die bis zum 30. September des Jahres das sechste Lebensjahr erreicht haben, sind schulpflichtig.  Die Eltern der Kinder werden von der Gemeindeverwaltung schriftlich benachrichtigt. Anschließend erfolgt eine Einladung zu einem "Einschulungsspiel", bei dem sich die Kinder und Lehrkräfte erstmals kennenlenen. An diesem Tag erfolgt auch die Anmeldung des Kindes an der Schule. Die Untersuchung durch den Amtsarzt erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Ausflüge

Eintägige Klassenausflüge bzw. der Besuch außerschulischer Lernorte sind ein fester Bestandteil des Schulalltags. Sie bieten den Kindern  die Möglichkeit das Umfeld ihrer Schule näher kennen zu lernen. In der vierten Klassenstufe findet eine mehrtägige Klassenfahrt statt. Ziel, Zeitpunkt und Dauer dieser Fahrten werden in Absprache mit den Eltern von den KlassenlehrerInnen festgelegt.

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B

Bewegliche Ferientage
Neben den gesetzlichen Ferien gibt es in jedem Schuljahr noch 3 oder 4 „bewegliche Ferientage“. Sie werden auf Schulträgerebene mit den anderen Grundschulen und der Verbundschule Hille abgestimmt.

Bundesjugendspiele
Am Ende eines jeden Schuljahres finden die Bundesjugendspiele auf dem Sportplatz der Verbundschule in Hille statt. Daran nehmen alle Schüler/innen der Klassen 2-4 aller Hiller Grundschulen teil. Für die Kinder der 1. Klasse wird während dieser Zeit auf dem Gelände der Grundschule Hille ein Spieleparcours angeboten.

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E

Elternabend
Am Anfang eines jeden Schulhalbjahres findet ein Elternabend (Klassenpflegschaftsversammlung) in der Schule statt. Zusätzlich kann es auch noch „Elternstammtische“ geben.

 

Elternsprechtage
Die Elternsprechtage finden einmal pro Halbjahr statt. Zusätzlich können Sie bei Bedarf einen Termin mit den Lehrkräften vereinbaren. Für die 4. Klassen findet am Ende des ersten Halbjahres ein ausführliches Beratungsgespräch bezüglich des Übergangs in die Sekundarstufe I statt.

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F

Fächer/Stundenplan
In der Grundschule werden die Fächer Deutsch, Mathematik, Sachunterricht, Musik, Kunst, Sport und Religion unterrichtet. In Klasse 1 wird das Fach Englisch erst ab dem 2. Halbjahr unterrichtet. In den Fächern Deutsch und Mathematik wird in allen Klassen Förderunterricht angeboten.

Feste
An beiden Schulstandorten gibt es eine Vielzahl von Festen, Feiern, Gottesdiensten und Veranstaltungen. Dies sind z. B. Theaterfest, Schulfest, Projektwoche, Einschulungs- und Weihnachtsgottesdienste.

Auf diese Weise kommt jedes Schulkind im Laufe der Grundschulzeit in den Genuss verschiedener größerer Schulveranstaltungen. Bei diesen Feierlichkeiten unterstützen uns die Eltern. Die Erlöse kommen den beiden Fördervereinen - und damit wieder unserer Schule - zugute.

Fotos
Im Laufe der ersten Schulwochen werden die Kinder der Klassen 1 und 4 von einem Schulfotografen fotografiert. Der genaue Termin wird Ihnen bekannt gegeben. Es besteht keine Verpflichtung für den Kauf der Fotos.

Ebenfalls wird in diesem Zeitraum auch das Foto der 1. Klassen für die Ausgabe "Schulstart" der örtlichenTageszeitung gemacht. Auch zu anderen Anlässen werden Fotos  und Filmaufnahmen von Ihren Kindern gemacht und möglicherweise veröffentlicht. – Hierzu holen wir bereits bei der Anmeldung Ihre Einverständnis ein.

Fundsachen
Hat Ihr Kind etwas verloren, sprechen Sie bitte den Hauswart/ die Hauswartin
der jeweiligen Schule an. Fundsachen werden dort aufbewahrt und vor Beginn der Ferien nochmals „präsentiert“.

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G

Getränke und Frühstück

Nach der 2. Unterrichtsstunde frühstücken die Kinder zunächst 10 Minuten mit dem Lehrer/ der Lehrerin in der Klasse. Anschließend findet die große Pause auf dem Schulhof statt. Bitte geben Sie Ihrem Kind ein gesundes Frühstück und ein Getränk mit. Damit der Müll gering gehalten wird, sollten die Frühstücksbrote nach Möglichkeit in Brotdosen mitgegeben werden.

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H

Hausaufgaben
Sie sind ein fester und sinnvoller Bestandteil des Schulalltags. Es gelten folgende Richtzeiten:

1./2. Schuljahr: 30 Minuten
3./4. Schuljahr: 45 Minuten

Sollten Fragen oder Probleme auftauchen, wenden Sie sich bitte an die jeweilige Klassenlehrerin.

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K

Krankheit
Wenn Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen die Schule nicht besuchen kann, melden Sie dies bitte vor Unterrichtsbeginn über die Sdui-App.

Eine Übersicht, wie lange Ihr Kind bei verschiedenen Krankheiten zu Hause bleiben soll, finden Sie hier: Regelungen im Krankheitsfall (download)

 

Kennzeichnung von Schülereigentum
Bitte versehen Sie alle Sachen Ihres Kindes mit Namen.
Denken Sie besonders an:

  • Sportzeug, -schuhe und -beutel
  • Schwimmzeug
  • Kunstsachen (Becher, Malkasten, Pinsel, Zeichenblock)
  • Hefte und Bücher
  • Jacken
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M

Medikamente
Immer wieder kommt es vor, dass ein Kind sich beim Spielen verletzt.
Den Vorschriften entsprechend dürfen wir die Kinder nicht mit Arznei „behandeln“. Nur ein Arzt ist dazu befugt.
Wenn Sie meinen, dass wir kleine Verletzungen (Schürfwunden, Insektenstiche, o.ä) mit einer Salbe "behandeln" dürfen, müssen Sie dazu Ihre Einverständniserklärung abgeben.

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P

Projekte / Wettbewerbe
Die jährliche Durchführung bestimmter Projekte oder Wettbewerbe ist fester Bestandteil unserer schulischer Arbeit. Dazu gehören:

  • Zahngesundheit (Klassen 1 - 4)
  • aid Ernährungsführerschein (Klasse 3)
  • ADAC Turnier (Klasse 3) 
  • Radfahrprüfung (Klasse 4)
  • Mein Körper gehört mir (Klasse 4)
  • Lesewettbewerb (Klassen 2 und 4)
  • Feuerwehrtag (Klasse 4)
  • Backen im Backhaus (Klasse 3)
  • Malwettbewerb der Volksbanken (Klassen 1 - 4)
  • Mathematik Olympiade (Klasse 4)
  • Vorlesetag (Klassen 1-4)
  • Fußball-Kreismeisterschaften Jungen (Klassen 3 und 4)
  • Soccer-Turnier Mädchen (Klassen 3 und 4)
  • Handballaktionstag (Klassen 1-4)
  • Biologische Station (Klassen 2-4)
  • Jungen- und Mädchenprojekttage (Klasse 3)
  • Aktion Saubere Landschaft (Klassen 1-4)
  • Konzert für Kinder (Klassen 3 und 4)
  • Niekamp-Theater / Freilichtbühne (Klassen 1-4)
  • Verbraucherzentrale (Klasse 3)
  • JO! - Junge Oper (Klassen 1-4)
  • "!Respect"-Sozialtraining (Klassen 1-4)
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S

Schulweg
Wir bitten Sie, den Schulweg vor der Einschulung bereits einzuüben. Benutzen sie dazu nicht den kürzesten, sondern den sichersten Weg! In jedem Fall besteht aber eine Schulwegunfallversicherung.

Lehrkräfte und die Polizei üben im Rahmen der Verkehrserziehung den Weg zur Schule und auch sicheres Fahren mit dem Fahrrad. Erst wenn das Kind sicher mit dem Rad umgehen kann, sollte es damit zur Schule geschickt werden.

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Z

Zeugnisse
Während der Grundschulzeit bekommen die Schüler/innen in den ersten beiden Jahren (Schuleingangsphase) jeweils am Ende des Schuljahres ein Berichtszeugnis.
Im 3. Schuljahr werden die Zeugnisse halbjährlich mit Zensuren und Berichten erteilt.
Im 4. Schuljahr gibt es dann halbjährlich nur noch Zensuren, ggf. mit einigen Bemerkungen.

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