Mitwirkung

An jeder Schule wirken Lehrer und Erziehungsberechtigte an der Gestaltung des Schullebens mit. Wie das im Einzelnen aussieht, ist im Schulmitwirkungsgesetz (SchMG) geregelt.


Zu Beginn jedes Schuljahres wird in jeder Klasse eine Klassenpflegschaft (Vorsitzender und Stellvertreter) gewählt. Die Mitglieder der Klassenpflegschaft bilden die Schulpflegschaft. Alle Mitglieder der Schulpflegschaft wählen aus den Reihen der Vorsitzenden die Vertreter für die Schulkonferenz. In der Schulkonferenz sind Erziehungsberechtigte und Lehrer in gleicher Zahl vertreten. Die Anzahl der Vertreter ist abhängig von der Schülerzahl der Schule.

Die Schulkonferenz berät und entscheidet über Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule (z.B. Schulprogramm, Einführung von Lehr- und Lernmitteln, Klassenfahrten, ...). Vorsitzender der Schulkonferenz ist der Schulleiter. Bei Abstimmungen mit Stimmgleichheit entscheidet die Stimme des Schulleiters. Der Schulträger kann zu Sitzungen der Schulkonferenz einen Vertreter mit beratender Stimme entsenden.

Mitglieder der Schulkonferenz im Schuljahr 2026/27

Elternvertreter

 

OberlübbeRothenuffeln
Frau Kottkamp (Klasse 4a)Frau Reitmeier (Klasse 2c)*
Frau Heide (Klasse 3a)Frau Kuntemeier (Klasse 2c)**
Frau Ruppert-Kauz (Klasse 2b)Frau Steinmetz (Klasse 1c)

* Schulpflegschaftsvorsitzende
** stellv. Schulpflegschaftsvorsitzender

Lehrkräfte

 

OberlübbeRothenuffeln
Frau KirchnerFrau Kuscer
Frau NedziFrau Meynert
Frau OttoFrau Schnadthorst