Mitwirkung

An jeder Schule wirken Lehrer und Erziehungsberechtigte an der Gestaltung des Schullebens mit. Wie das im Einzelnen aussieht, ist im Schulmitwirkungsgesetz (SchMG) geregelt.


Zu Beginn jedes Schuljahres wird in jeder Klasse eine Klassenpflegschaft (Vorsitzender und Stellvertreter) gewählt. Die Mitglieder der Klassenpflegschaft bilden die Schulpflegschaft. Alle Mitglieder der Schulpflegschaft wählen aus den Reihen der Vorsitzenden die Vertreter für die Schulkonferenz. In der Schulkonferenz sind Erziehungsberechtigte und Lehrer in gleicher Zahl vertreten. Die Anzahl der Vertreter ist abhängig von der Schülerzahl der Schule.

Die Schulkonferenz berät und entscheidet über Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule (z.B. Schulprogramm, Einführung von Lehr- und Lernmitteln, Klassenfahrten, ...). Vorsitzender der Schulkonferenz ist der Schulleiter. Bei Abstimmungen mit Stimmgleichheit entscheidet die Stimme des Schulleiters. Der Schulträger kann zu Sitzungen der Schulkonferenz einen Vertreter mit beratender Stimme entsenden.

Mitglieder der Schulkonferenz im Schuljahr 2024/25

Elternvertreter

 

OberlübbeRothenuffeln
Frau Maurer (Klasse 3a)**
Frau Fricke (Klasse 2c)*
Frau Mohme (Klasse 3b)Frau Heina (Klasse 3c)
Frau Rosenfeldt (Klasse 3a)Frau Laufer (Klasse 2c)

* Schulpflegschaftsvorsitzende
** stellv. Schulpflegschaftsvorsitzender

Lehrkräfte

 

OberlübbeRothenuffeln
Frau FrankeFrau Bobenhausen
Frau LeyeFrau Doebler
Frau NedziHerr Egloff