24.06.2020

Schul- und Unterrichtsbetrieb zum Schuljahresstart 2020/21

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

an dieser Stelle möchte ich die wesentlichen Aussagen der aktuellen Schulmail zum Schulstart nach den Sommerferien wiedergeben.

Das Ziel der Landesregierung ist es, im kommenden Schuljahr 2020/2021 unter Beachtung des Infektionsgeschehens wieder einen Regelbetrieb als Präsenzunterricht zu ermöglichen.

Vertreter von vier medizinischen Fachgesellschaften haben mit Stellungnahme vom 19. Mai 2020 die nachdrückliche Empfehlung einer Wiederöffnung von Schulen mit Primarstufe ausgesprochen, da jüngere Kinder in deutlich geringerem Umfang infektionsgefährdet seien, zudem auch in geringerem Maße Überträger des SARS CoV-2-Virus. Diese wissenschaftliche Empfehlung wird durch die jetzt bekannt gewordene Stellungnahme von vier südwestdeutschen Universitätskliniken bestätigt.

Das Ministerium für Schule und Bildung wird insbesondere in Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales darauf hinwirken, weitere organisatorische Handlungsspielräume für das Schulleben zu eröffnen, wenn die allgemeine Entwicklung des Infektionsgeschehens dies zulässt.

Das Betreten der Schule zur Teilnahme an Gremiensitzungen (Schulpflegschaft, Schulkonferenz) ist bei Beachtung der Grundsätze der besonderen Rückverfolgbarkeit für alle Beteiligten zulässig. Aufgrund des Runderlasses zur Aufhebung des Erlasses zu Schulfahrten und Veranstaltungen an außerschulischen Lernorten sind Abschlussgottesdienste möglich. Dies gilt auch für Schulgottesdienste nach den Sommerferien. Maßgeblich wird die dann jeweils geltende Rechtslage (Coronaschutzverordnung) sein, denn Schulgottesdienste finden überwiegend in kirchlichen Räumen statt, so dass das Schulgelände verlassen werden muss. Gottesdienste finden unter den von den Kirchen und Religionsgemeinschaften aufgestellten Beschränkungen zur Einhaltung der Abstands-und Hygieneregeln statt.  

Die Geltungsdauer der CoronaBetrVO als wesentlich einschlägige Infektionsschutzregelung ist derzeit bis zum 1. Juli 2020 befristet. Mit der ab dem 15. Juni 2020 geltenden Fassung ist das Schutzkonzept der präventiven Infektionsvermeidung durch Abstandswahrung (alternativ Tragen der Mund-Nase-Bedeckung) zu einer differenzierteren Rückverfolgung von Infektionsketten weiterentwickelt worden. Für den Zeitraum ab Mitte August 2020 nach dem Ende der Sommerferien kann bei Fortsetzung der Entwicklung mit weiteren Lockerungen gerechnet werden. Die regelmäßige Fortschreibung der Hygienevorgaben und der Infektionsschutzmaßnahmen erfolgt weiterhin unter Berücksichtigung des Infektionsgeschehens sowie der Empfehlungen des RKI. Darüber hinaus wird das Ministerium für Schule und Bildung –in Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales –die Durchführung einer wissenschaftlichen Untersuchung von Infektionsgeschehen und Schulbetrieb initiieren.

Entscheidend sind im Falle von Infektionen ein entschiedenes Vorgehen und klare Regelungen für alle Beteiligten. Für Schulen gilt grundsätzlich: Sollten während des Schulalltags bei einer Schülerin oder einem Schüler COVID-19-Symptome auftreten, dann

· ist die betreffende Schülerin oder der Schüler zum Schutz der weiteren Anwesenden unmittelbar nach Hause zu schicken,

· muss darauf verwiesen werden, dass im häuslichen Umfeld weitere Maßnahmen mit dem Gesundheitsamt abzustimmen sind, ist eine Kontaktaufnahme seitens der Schulleitung zum Gesundheitsamt erforderlich. Dieses entscheidet über das weitere Vorgehen auch hinsichtlich der verbliebenen Schülergruppe. Die Gesundheitsämter nehmen eine Bewertung vor, auf deren Basis dann Entscheidungen getroffen werden.

Die Landesregierung investiert in dieser Form erstmalig für den Sommer 2020 vierzig Millionen Euro in zusätzliche, über das bisherige Angebot in den Schulferien hinausgehende Bildungsangebote, um die negativen Folgen der aufgrund der Corona-Pandemie notwendigen Schulschließungen abzumildern. Diese Angebote richten sich an Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 8 des Schuljahres 2019/20, die besonders stark von den Folgen der Schulschließungen betroffen sind. Ziel der Ferienangebote ist es, den Schülerinnen und Schülern verschiedene Bildungs-und Erziehungsangebote (z.B. Angebote zum sozialen, motorischen und sprachlichen Lernen sowie Betreuungs-und Freizeitangebote) zu unterbreiten. Dazu gehören auch außerunterrichtliche Bewegungs-und Freizeitangebote in der Umgebung, wie Besuche von Museen und anderen kulturellen Einrichtungen, Freizeitparks, eines Zoos etc. Die entsprechende Förderrichtlinie für dieses Programm finden Sie auf der Homepage des Schulministeriums NRW.

Das Land NRW ist darum bemüht, die Digitalisierung der Schulen voranzubringen, dazu zählen insbesondere die Verbesserung der digitalen Infrastruktur sowie die Fortbildung der Lehrkräfte in diesem Bereich.

Für das kommende Schuljahr ist Präsenzunterricht nach Stundenplan vorgesehen. Aufgrund schulinterner, lokaler oder regionaler Vorkommnisse ist nicht auszuschließen, dass Unterricht, auch nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten zeitweilig oder in Ausnahmefällen auch länger anhaltend nicht als Präsenzunterricht erteilt werden kann und es zu einer Mischung aus Präsenz-und Distanzunterricht kommt. Die Entscheidungen hierzu treffen die Schulleitungen und informieren darüber die Schulaufsicht. Die verbindlichen Rahmenvorgaben werden zeitnah festgelegt.

Schulischer Sport- und Musikunterricht findet im Schuljahr 2020/2021 grundsätzlich statt. Allerdings sind insbesondere im Hinblick auf das gemeinsame Singen sowie die Verwendung von Blasinstrumenten mögliche Sonderregelungen im Kontext des Hygiene-und Infektionsschutzes zu beachten.

Im Zuge der Wiederaufnahme eines verantwortungsvollen Regelbetriebes werden gleichermaßen auch Ganztags- und Betreuungsangebote in der Primarstufe aufgenommen. Der Umfang der Angebote richtet sich nach den räumlichen und personellen Ressourcen vor Ort. In den Ganztags-und Betreuungsangeboten kann eine vom Vormittag unabhängige Gruppenstruktur etabliert werden. In den konstanten Bezugsgruppen der Ganztagsangebote tritt die Notwendigkeit der Abstandswahrung zurück.

Die Mittagsverpflegung ist an allen Schulen wieder möglich, wenn die aktuell gültigen Vorgaben gemäß Infektionsschutz eingehalten werden. U.a. sollte eine Durchmischung von Schülergruppen verhindert werden.

Nach den Sommerferien sind Fahrten und Exkursionen zu anderen Lernorten wieder zulässig. Die Vorgaben zum Infektionsschutz und zur Hygiene in den Einrichtungen sind jeweils zu beachten.

Der Start des Schuljahrs 2020/2021 wird im Interesse der Kinder im Regelbetrieb mit Unterricht in Präsenzform erfolgen. Vorrangiges Ziel ist es, nach Maßgabe der Hygienevorschriften einen geregelten, durchgehenden schulischen Lernprozess und eine kontinuierliche Bildungslaufbahn für alle Schülerinnen und Schüler im gesamten Schuljahr zu ermöglichen.

Weitere Informationen erhalten Sie während der Sommerferien auf gewohntem Wege bzw. an dieser Stelle.

Herzliche Grüße

S. Grotthaus, Rektor