05.06.2020

Rückkehr zum Regel-Schulbetrieb ab 15.06.2020

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

wie Sie der Presse vielleicht schon entnommen haben, gilt ab Montag, 15. Juni 2020, Folgendes:

In den Grundschulen kann ohne eine Teilung der Lerngruppen wieder im Klassenverband unterrichtet werden. Wir kehren damit grundsätzlich wieder zu einem Regelbetrieb mit Unterricht (möglichst gemäß Stundentafel) zurück. Unterrichtskürzungen sind dann in Erwägung zu ziehen, wenn dies aufgrund von Personalmangel unvermeidbar ist. In diesen Fällen ist sicherzustellen, dass alle Schülerinnen und Schüler an der Ausweitung des Unterrichts gleichmäßig teilhaben.

Möglich ist die Rückkehr zum Regelbetrieb durch eine Neuregelung der infektionsschutzrechtlichen Rahmenbedingungen. Die individuelle Abstandswahrung von 1,50 Metern wird in Schulen der Primarstufe aufgehoben. Die Klassen verbringen die Unterrichtszeit gemeinsam in ihrem Klassenraum. Unterrichtsangebote, die eine Durchmischung von Klassen mit sich bringen würden, unterbleiben bis zum Beginn der Sommerferien. Durch gestaffelte Anfangs- und Pausenzeiten muss eine Trennung der Klassen auch außerhalb des Unterrichts gewährleistet werden. Wo dies aufgrund der organisatorischen oder baulichen Gegebenheiten nicht sicherzustellen ist, gilt auf den Verkehrsflächen, auf Pausenhöfen und im Sanitärbereich weiterhin das Abstandsgebot und, sofern unvermeidbar, das Gebot zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung.

Wie bisher sollen Dritte, also auch Eltern, das Schulgelände möglichst nicht betreten.

Überall dort, wo den Schülerinnen und Schülern aller Jahrgangsstufen wieder ein tägliches Unterrichtsangebot gemacht werden kann, endet die Notbetreuung mit Ablauf des 12. Juni 2020.

Unter Beachtung des Hygienekonzepts der Schule und der vorhandenen Kapazitäten wird auch der OGS-Betrieb sowie der Betrieb der sonstigen Betreuungsangebote wiederaufgenommen. Einschränkungen wird es ggf. durch die Notwendigkeit der Bildung konstanter Gruppen und die zur Verfügung stehenden personellen Kapazitäten geben müssen. Schulleitung und OGS-Leitung entscheiden gemeinsam, welche Regelungen für die Teilnahme getroffen werden. Inwieweit eine Verpflegung sichergestellt werden kann, ist vor Ort zu entscheiden.

Die für die Sommerferien vorgesehenen OGS-Angebote werden ebenfalls unter Beachtung geltender Infektionsschutzregeln durchgeführt. Das Ministerium für Schule und Bildung prüft darüber hinaus, zusätzliche Ferienangebote für weitere

Schülergruppen zu ermöglichen und entsprechend finanziell auszustatten. Zu all diesen Punkten wird es zeitnah eine gesonderte Information geben. 

Auch unter den Einschränkungen der Corona-Pandemie sind alle Schülerinnen und Schüler grundsätzlich verpflichtet, am Präsenzunterricht teilzunehmen.

Die Erziehungsberechtigten müssen darauf achten, dass die Kinder vor dem Schulbesuch keine der bekannten Symptome einer Covid-19-Erkrankung aufweisen.

Sofern Schülerinnen und Schüler eine Corona-relevante Vorerkrankung haben oder mit Angehörigen mit entsprechenden Vorerkrankungen in häuslicher Gemeinschaft leben, entfällt die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht bis zum Ende des Schuljahres 2019/2020. Es gelten – wie bisher schon - die Bestimmungen über Erkrankungen (§ 43 Absatz 2 Schulgesetz NRW). Die Eltern entscheiden, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte - die Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt wird angeraten. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich mit, dass aufgrund einer Vorerkrankung eine gesundheitliche Gefährdung durch die Teilnahme am Präsenzunterricht bei ihrem Kind möglich ist. In Zweifelsfällen kann die Schule von den Eltern ein ärztliches Attest verlangen und ein schulärztliches oder amtsärztliches Gutachten einholen. Sofern eine Schülerin oder ein Schüler mit einem Angehörigen – insbesondere Eltern, Geschwister – in häuslicher Gemeinschaft lebt und bei diesem Angehörigen eine Corona-relevante Vorerkrankung besteht, entfällt die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht, wenn ein ärztliches Attest des betreffenden Angehörigen vorgelegt wird, aus dem sich die Corona-relevante Vorerkrankung ergibt.

Schülerinnen und Schülern, denen Präsenzunterricht nicht in vollem Umfang angeboten werden kann, erhalten auch weiterhin ergänzende Lernangebote für das Lernen auf Distanz, die sich möglichst an der Stundentafel orientieren.

Wir freuen uns sehr, wieder alle Kinder unterrichten zu dürfen. Auch Sie, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, erhalten endlich mehr Planungssicherheit. Dennoch stellen uns die neuen Vorgaben des Ministeriums inmitten der Zeugniserstellung in den letzten Tagen bis zum Schuljahresende vor große Herausforderungen (Terminierungen, neue Pausenregelungen, Stundenplanänderungen, da nicht das gesamte Personal eingesetzt werden darf, …). Einige der noch vor kurzem erarbeiteten Maßnahmen, Konzepte und Abläufe sind hinfällig und müssen neu durchdacht werden. Daher bitte ich Sie um Verständnis, dass Informationen zur konkreten Umsetzung dieser Vorgaben an unserer Schule erst im Laufe der nächsten Woche erfolgen können.

Herzliche Grüße

Stefan Grotthaus, Rektor