17.04.2020

Ergänzende Informationen zum Zeitraum nach den Osterferien

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

die neuen Informationen des Ministeriums vom gestrigen Abend brachten keine wesentlichen neuen Erkenntnisse für Grundschulen. Dennoch möchte ich sie kurz zusammenfassen und insbesondere auf den Punkt „Lernen auf Distanz“ eingehen.

Sollte die Entwicklung der Infektionsraten es zulassen, dann sollen Grundschulen schrittweise ab dem 4. Mai 2020 geöffnet werden – vorrangig für die Schülerinnen und Schüler der Klasse 4, um diese Kinder so gut wie möglich auf den im Sommer bevorstehenden Wechsel auf die weiterführenden Schulen vorzubereiten.

Ab der kommenden Woche werden wir damit beginnen, einen Hygieneplan für unsere beiden Schulstandorte zu entwickeln. So können wir sicherstellen, dass die Infektionshygiene bei der Wiedereröffnung eingehalten wird.

Aus Gründen eines fortdauernden Infektionsschutzes ist damit zu rechnen, dass auf absehbare Zeit die Klassen nicht in der ursprünglichen Größe unterrichtet werden können, sondern dass zumindest eine Teilung der Lerngruppen erforderlich sein wird. Daher werden wir ebenfalls ab nächster Woche damit beginnen, für unsere Standorte Raumnutzungskonzepte zu entwickeln, die einen ausreichenden Abstand bei der Benutzung der einzelnen Räume sowie der Verkehrsflächen und Pausenhöfe sicherstellen. 

Ein weiteres Thema, das mit der Wiederaufnahme des Schulbetriebs in engem Zusammenhang steht, ist die Schülerbeförderung. Die Frage einer infektionsschutzrechtlich zulässigen Benutzung von Bussen gehört jedoch nicht zum Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Schule und Bildung. Hiermit wird sich der Schulträger in Kürze auseinandersetzen. 

Das Ruhen des Unterrichts hat alle am Schulleben Beteiligten, Schulleitungen, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, aber auch Eltern von jetzt auf gleich in eine Situation versetzt, in der Unterricht am gleichen Ort zur gleichen Zeit nicht mehr möglich war. Vieles, was im gewohnten Unterricht gut funktioniert hat, konnte nicht fortgesetzt werden. Dennoch war von Anfang an klar, dass die Schulen ihren Schülerinnen und Schülern Lernangebote machen sollen. Wir geben uns größte Mühe, qualitativ wie quantitativ sinnvolle Aufgaben für das Lernen auf Distanz auszuwählen. Sollten Sie den Eindruck haben, dass Ihr Kind mit den Aufgaben unter- oder überfordert ist, nehmen Sie bitte mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer Kontakt auf, um individuelle Absprachen zu treffen.

Je näher wir uns auf das Schuljahresende zubewegen, desto drängender werden auch die Fragen nach der Bewertung der Lernangebote. Das Ministerium für Schule und Bildung betont, dass die während des Ruhens des Unterrichts bearbeiteten Aufgaben keiner Leistungskontrolle oder -bewertung unterliegen. Knüpft der Unterricht nach Wiederbeginn an die bearbeiteten Aufgaben an, so können Leistungen, die dann, auch infolge des häuslichen Arbeitens, aus dem Unterricht erwachsen, bewertet werden.

Abschließend: Bitte haben Sie nicht die Befürchtung, dass Ihr Kind durch das Ruhen des Unterrichts abgehängt wird und anschließend Nachteile zu befürchten hat. Die momentane Situation macht allen Kindern zu schaffen. Wenn sich die Türen unserer Schule wieder öffnen, werden wir die Kinder dort abholen, wo sie gerade stehen!

Herzliche Grüße

Stefan Grotthaus, Rektor