15.03.2020

Notfall-Betreuungsangebot während der Schulschließung

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

die Schulen in NRW bleiben ab Montag, 16.03.2020 geschlossen, am Montag und Dienstag findet eine Notbetreuung für die Kinder statt, deren Eltern bisher keine anderweitige Betreuungsmöglichkeit finden konnten. Sie entscheiden selbst, ob Sie Ihr Kind noch zur Schule bringen. 

Auch wenn aktuell kein Unterricht stattfindet, haben wir Lernaufgaben bereitgestellt, die von Ihrem Kind zu erledigen sind. Halten Sie Ihr Kind dazu zum Lernen an. Mehr als die Ihnen von uns zur Verfügung gestellten Aufgaben sollen die Kinder zunächst nicht erledigen.

Die Landesregierung hat nun konkrete Aussagen und Bedingungen zur Notbetreuung ab Mittwoch, 18.03.2020 gemacht. Bitte lesen Sie diese Nachricht sorgfältig. Für Fragen stehe ich per Mail unter gs-an-der-bergkante@hille.de zur Verfügung. Ohne eine schriftliche Bescheinigung Ihres Arbeitgebers, ist keine Notbetreuung möglich. 

 Ab Mittwoch, 18.03.2020, bleibt die Schule endgültig geschlossen und es findet bis zu den Osterferien eine Notbetreuung aus Lehrkräften und OGS Mitarbeitern statt. 

Dabei werden aus Gründen des Infektionsschutzes Gruppen einer Klasse oder Jahrgangsstufe von maximal 5 Kindern gebildet, die fest zusammenbleiben. Die Kinder werden im Zeitraum des normalen Schulbetriebes betreut und – sofern es sich um OGS Kinder handelt - im Nachmittagsbereich bis maximal 16.00 Uhr. 

Kinder können die Angebote nur wahrnehmen, wenn sie bezüglich des Corona-Virus nicht erkrankt oder erkrankungsverdächtig, also absolut gesund sind. Insbesondere dürfen Kinder, die von der örtlichen Ordnungsbehörde oder dem Gesundheitsamt unter häusliche Quarantäne gestellt worden sind, so lange die Schule auf keinen Fall betreten.

Dieses Angebot der Notbetreuung an Schulen gilt ausschließlich und ohne Ausnahme für die SchülerInnen und Schüler unserer Schule,  deren Eltern beide (!!) beruflich im Bereich von kritischen Infrastrukturentätig sind (sofern nicht alleinerziehend, aber auch dann muss eine berufliche Tätigkeit im Bereich von kritischen Infrastrukturen vorliegen.) Dazu bedarf es umgehend einer schriftlichen Bestätigung des jeweiligen Arbeitgebers, dass die Präsenz des jeweiligen Elternteils am Arbeitsplatz für das Funktionieren in diesem genannten Berufsfeld unbedingt notwendig ist.

Kritische Infrastrukturen (KRITIS) sind Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen. Bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung würden nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere ernsthafte Folgen eintreten. Berufe im Bereich kritischer Infrastrukturen sind neu bestimmt worden:

 

·       Sektor Energie (Strom, Wasser, Kraftstoffversorgung, Logistik, Netzwerkarbeit)

·       Sektor Wasser und Entsorgung (Wasserversorgung, Netzwerkarbeit)

·       Sektor Ernährung und Hygiene (Produktion, Groß- und Einzelhandel inkl. Zulieferung)

·       Sektor Informationstechnik und Telekommunikation 

·       Sektor Gesundheit (Krankenhäuser, Rettungsdienst, Pflege, niedergelassener Bereich, Medizinproduktehersteller, Arzneimittelhersteller, Apotheken, Labore)

·       Sektor Finanz- und Wirtschaftswesen (Kreditversorgung der Unternehmen, Bargeldversorgung, Sozialtransfers)

·       Personal der Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes (insbesondere Auszahlung des Kurzarbeitergeldes) 

·       Sektor Transport und Verkehr (Betrieb für kritische Infrastrukturen, öffentlicher Personennah- und Personenfern- und Güterverkehr, Personal der Deutschen Bahn und nicht bundeseigenen Eisenbahnen)

·       Personal zur Aufrechterhaltung des Flug- und Schiffsverkehrs 

·       Sektor Medien (insbesondere Nachrichten- und Informationswesen sowie Risiko-und Krisenkommunikation)

·       Sektor staatliche Verwaltung (Bund, Land, Kommune)

·       Kernaufgaben der öffentlichen Verwaltung und Justiz, Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Justizvollzug, Veterinärwesen, Lebensmittelkontrolle, Asyl- und Flüchtlingswesen einschließlich Abschiebungshaft, Verfassungsschutz, aufsichtliche Aufgaben sowie Hoch- schulen und sonstige wissenschaftlichen Einrichtungen, soweit sie für den Betrieb von sicherheitsrelevanten Einrichtungen oder unverzichtbaren Aufgaben zuständig sind

·       Gesetzgebung/Parlament

·       Sektor Schulen, Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe 

·       Sicherstellung notwendiger Betreuung in Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung 

(nachzulesen über das Internet unter der Internet- Adresse der Landesregierung www.land.nrw)

 

Wenn Sie also beide Eltern sind, die in diesen Sektoren tätig und unabkömmlich für das Allgemeinwesen sind, legen Sie bitte die schriftliche Bescheinigung Ihrer Arbeitgeber unverzüglich bis allerspätestens Dienstag, 17.03.2020 12 Uhr der Schule  per Mail an

gs-an-der-bergkante@hille.de

vor. Die Bescheinigung kann formlos erfolgen. Der Datenschutz ist insofern gewährt, als dass wir die Daten nur zur Berechtigung der Notbetreuung einsehen und nicht länger als nötig aufheben.

 

Trotz der Umstände wünsche ich Ihnen alles Gute!

Bleiben Sie gesund!

Herzliche Grüße

Stefan Grotthaus, Rektor